Rechtsprechung
BVerwG, 02.11.1978 - 2 B 3.78 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Gemeindedirektoren - Kommunale Vertretungskörperschaften - Teilnahme an Sitzungen - Mehrarbeitsentschädigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hannover, 14.08.1975 - II A 163/74
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 05.04.1977 - V A 108/75
- BVerwG, 02.11.1978 - 2 B 3.78
Papierfundstellen
- DVBl 1979, 851
- ZBR 1979, 208
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 10.12.1970 - II C 45.68
Anspruch von Beamten auf Freizeitausgleich - Dienstbefreiung von Beamten wegen …
Auszug aus BVerwG, 02.11.1978 - 2 B 3.78
Auch wenn man davon absieht, daß an der von der Beschwerde bezeichneten Fundstelle (ZBR 1971, 88) zwei Urteile des Bundesverwaltungsgerichts mit dem von der Beschwerde angegebenen Datum (10. Dezember 1970) abgedruckt sind, und unterstellt, daß die Beschwerde mit ihrem Vortrag das an der genannten Stelle abgedruckte Urteil mit dem Aktenzeichen BVerwG 2 C 45.68 hinreichend bezeichnet hat, ist dem Formerfordernis des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO jedenfalls deshalb nicht entsprochen, weil die Beschwerdeschrift jeden Hinweis darauf vermissen läßt, in welcher konkreten Rechtsfrage das Berufungsgericht von dem genannten Urteil des beschließenden Senats abgewichen wäre. - BVerwG, 26.05.1971 - VI C 24.68
Voraussetzungen der Schulbeihilfe nach dem Landesrecht in Niedersachsen - Begriff …
Auszug aus BVerwG, 02.11.1978 - 2 B 3.78
Wenn das Gesetz selbst, wie hier in § 36 a BBesG 1971, die Pflichten des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten abschließend in der Weise regelt und konkretisiert, daß eine bestimmte Leistung nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erbracht werden darf, so geht diese besondere gesetzliche Regelung der allgemeinen Vorschrift über die Fürsorge des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten vor (Urteil vom 26. Mai 1971 - BVerwG 6 C 24.68 - [BVerwGE 38, 134, 137 f.]), zumal offensichtlich keine Anhaltspunkte dafür gegeben sind, daß die gesetzliche Regelung, was den Personenkreis der Gemeindedirektoren betrifft, die Fürsorgepflicht des Dienstherrn in ihrem Kernbereich verletzen und daher möglicherweise gegen Art. 33 Abs. 5 GG verstoßen könnte. - BVerwG, 29.11.1973 - II C 14.73
Anspruch eines Beamten auf Freizeitausgleich für geleistete erhebliche Mehrarbeit …
Auszug aus BVerwG, 02.11.1978 - 2 B 3.78
Die von der Beschwerde weiterhin aufgeworfene Frage nach der Anwendung der Grundsätze über den Aufopferungsanspruch rechtfertigt gleichfalls nicht eine Zulassung der Revision, da ein Rückgriff auf diesen Rechtsgrund jedenfalls dann ausscheidet, wenn die Entschädigungsvoraussetzungen spezialgesetzlich abschließend geregelt sind (Urteil vom 29. November 1973 - BVerwG 2 C 14.73 - [Buchholz 237.7 § 78 LBG NW Nr. 2]).
- VG Minden, 19.12.2019 - 12 K 4720/17 vgl. BVerwG, Urteil vom 2. November 1978 - 2 B 3.78 -, jurion Rn. 8; VG Düsseldorf, Urteil vom 14. Mai 1986 - 2 K 5926/84 -, NJW 1987, 1218.
vgl. BVerwG, Urteil vom 2. November 1978 - 2 B 3.78 -, jurion Rn. 8, 10, 11; Kathke in: Schwegmann/Summer, Besoldungsrecht des Bundes und der Länder, 82. Update Juli 2019, § 48 Mehrarbeitsvergütung, juris Rn. 30.
vgl. BVerwG, Urteil vom 2. November 1978 - 2 B 3.78 -, jurion Rn. 13.
- BVerwG, 27.08.1982 - 2 B 142.81
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Zum Begriff der "Meßbarkeit" im Sinne von § 36 a des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung vom 5. August 1971 (BGBl. I S. 1281) - BBesG a.F. - in Verbindung mit der Verordnung über die Gewährung von Mehrarbeitsentschädigung für Beamte vom 26. April 1972 (BGBl. I S. 747) - MArbEV 1972 - hat der beschließende Senat im Beschluß vom 2. November 1978 - BVerwG 2 B 3.78 - (Buchholz 235 § 48 BBesG Nr. 2) ausgeführt:.Wie das Berufungsgericht bereits ausgeführt hat, begründet auch § 2 Abs. 2 Nr. 5 MVergV keine Ausnahme von dem Prinzip der Meßbarkeit der Tätigkeit, weil die Verordnung über die Gewährung von Mehrarbeitsvergütung für Beamte die Modalitäten einer Vergütung für Mehrarbeit nur im Rahmen der Ermächtigungsnorm des § 48 BBesG konkretisieren kann (vgl. hierzu Beschluß vom 2. November 1978 - BVerwG 2 B 3.78 - [a.a.O.]).
Die angeführten rechtlichen Erwägungen des Klägers waren für die Entscheidung des Berufungsgerichts im Hinblick auf die spezialgesetzliche Regelung ersichtlich ohne Bedeutung (vgl. hierzu auch die Ausführungen im Beschluß vom 2. November 1978 - BVerwG 2 B 3.78 - [a.a.O.]).
- VGH Bayern, 10.12.2013 - 3 ZB 09.531
Hauptamtlicher Fachhochschullehrer an der FHVR; Regellehrverpflichtung; …
Deshalb kann offenbleiben, ob die Tätigkeit als hauptamtlicher Fachhochschullehrer an der FHVR überhaupt "messbarer" Dienst i.S.d. MVergV ist (vgl. BVerwG B.v. 2.11.1978 - 2 B 3.78 - ZBR 1979, 208;… B.v. 31.8.1982 - 2 B 172.81 - juris Rn. 3), was aufgrund der grundsätzlich freien Zeiteinteilung zweifelhaft ist (…vgl. VG Bayreuth U.v. 6.5.2011 a.a.O. Rn. 54). - BVerwG, 08.12.1980 - 6 B 145.80
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Anwendung auslaufenden Rechts - …
Der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat in dem vom Berufungsgericht ausgewerteten Beschluß vom 2. November 1973 - BVerwG 2 B 3.73 - (ZBR 1979, 208 = DVBl. 1979, 851 = DÖD 1980, 58) entschieden, daß eine meßbare Mehrarbeit im Sinne des § 36 a BBesG (F. 1971) nur gegeben ist, wenn die Gesamtheit der Dienstleistung unter Anlegung objektiver Kriterien gemessen werden kann, was etwa dann der Fall ist, wenn die Tätigkeit des Beamten in feste Betriebsabläufe eingebunden ist oder aber zumindest derart gleichförmig verläuft, daß sie nach durchschnittlichen Erledigungszahlen meßbar und damit der Aufstellung bestimmter Richtwerte zugänglich ist. - VG Düsseldorf, 14.05.1986 - 2 K 5926/84
Rechtmäßigkeit der Ablehnung einer begehrten Genehmigung von Mehrarbeit ; …
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